Pilot Training

Die Privatpilotenlizenz berechtigt zum Fliegen zu privaten Zwecken, zum Beispiel zu Flügen mit Familie oder Freunden. Passagiere können mitgenommen und alle Verkehrsflughäfen dürfen angeflogen werden, ebenso dürfen Privatpiloten auch ins Ausland fliegen. Gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen.

Für die Ausbildung sollte man mit 6-12 Monaten rechnen. Nach der Ausbildung hat man die Möglichkeit, ein Flugzeug bei einem gewerblichen Unternehmen zu chartern oder einem Aeroclub beizutreten. Wer selbst ein Fluggerät besitzen möchte, aber die Kosten als alleiniger Halter einer eigenen Maschine nicht haben möchte, kann sich mit anderen zu einer Haltergemeinschaft zusammenschließen.

Unser Programm beinhaltet:

LAPL(A)

Voraussetzungen:
Mindestalter: Ausbildungsbeginn 16 Jahre ,Scheinausstellung 17 Jahre Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

Gültigkeitsdauer Tauglichkeitszeugnis Klasse II:
Gültigkeit bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate, ab dem 41. Lebensjahr: 24 Monate.

Ausbildung:
Theorie: 85 Stunden in den Fächern Navigation, Meteorologie, Luftrecht, Aerodynamik, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik), Verhalten in bes. Fällen, menschliches Leistungsvermögen.
Inklusive Sprechfunk - Unterricht.
Praxis: 30 Flugstunden, davon mind. 6 Flugstunden. Solo

Generelle Informationen zum Teil-FCL-LAPL(A)
Der LAPL(A) berechtigt zum Fliegen zu privaten Zwecken mit Luftfahrzeugen bis maximal 2000 kg MTOM (gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen). Sie können maximal 3 Passagiere mitnehmen (also Familie, Freunde, Kollegen, Geschäftsfreunde, etc.) und dürfen alle Flughäfen und Flugplätze allerdings nur in Europa anfliegen. Der LAPL(A) berechtigt keinen Erwerb der Instrumentenflugberechtigung sowie das Fliegen von mehrmotorigen Flugzeugen.

Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich. Wir schulen ganzjährig, selbstverständlich auch an Wochenenden und an Feiertagen.

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PPL(A)

Voraussetzungen:
Mindestalter: Ausbildungsbeginn 16 Jahre ,Scheinausstellung 17 Jahre Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II

Gültigkeitsdauer Tauglichkeitszeugnis Klasse II:
bei bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellten Tauglichkeitszeugnissen beträgt die Dauer ihrer Gültigkeit für Privatluftfahrzeugführer die keine JAR-FCL-Lizenz besitzen 24 Monate. Danach: Gültigkeit bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate, bis zum 60. Lebensjahr 24 Monate, ab dem 61. Lebensjahr: 12 Monate.

Ausbildung:
Theorie: 90 Stunden in den Fächern Navigation, Meteorologie, Luftrecht, Aerodynamik, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Technik), Verhalten in bes. Fällen, menschliches Leistungsvermögen.
Inklusive Sprechfunk - Unterricht.
Praxis: 45 Flugstunden, davon mind. 10 Flugstunden. Solo

Generelle Informationen zum Teil-FCL-PPL(A)
Der PPL(A) berechtigt zum Fliegen zu privaten Zwecken (gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen). Sie können Passagiere mitnehmen (also Familie, Freunde, Kollegen, Geschäftsfreunde, etc.) und dürfen alle Flughäfen und Flugplätze im In- und Ausland anfliegen.

Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich. Wir schulen ganzjährig, selbstverständlich auch an Wochenenden und an Feiertagen.

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NVFR - Night Qualification (Nachtflugausbildung)

Praxis

  • mind. 5 Flugstunden, davon mind. 3 Stunden mit einem Lehrer und eine Stunde Nachtüberlandflug mit einem Lehrer
  • mind. 5 Nachtstarts und -Landungen solo


Ideal für diese Ausbildung ist Frühjahr oder Herbst.

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FI(A) - Fluglehrer

Voraussetzungen:

Der Bewerber um ein FI(A)-Zeugnis muss mindestens 200 Std. auf Flugzeugen, davon mindestens 150 Std. als PIC, geflogen sein.

Darin müssen mindestens 10 Std. Instrumentenflugausbildung enthalten sein, wovon wiederum 5 Std. auf einem FSTD absolviert werden können.

Ebenfalls enthalten sein müssen 20 Std. VFR-Überlandflug als PIC sowie 30 Std. auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotor. Da ein Bewerber für ein FI(A)-Zeugnis eine Auswahlprüfung ablegen muss, sind innerhalb von 6 Monaten vor der Auswahlprüfung und Lehrgangsbegin mindestens 5 Std. zu fliegen.

Ebenfalls muss in diesen 200 Minimalstunden ein sogenanntes Dreieck VFR als PIC mit 2 verschiedenen Flugplätzen von 300NM (540km) enthalten sein, wobei die Landungen auf diesen Plätzen bis zum völligen Stillstand zu erfolgen haben.

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Klassenberechtigung SEP

Die praktische Ausbildung für den Erwerb einer Pilotenlizenz (PPL, CPL, ATPL) beginnt immer mit einmotorigen Luftfahrzeugen mit einer Abflugmasse bis maximal 2000 kg (SEP -> Single Engine Piston). Der Erwerb anderer Klassen oder Muster findet danach im Anschluss statt. Viele Piloten, die dann gewerblich fliegen, lassen ihre Klassenberechtigung SEP verfallen, da sie keine Gelegenheit mehr haben, mit einmotorigen Luftfahrzeugen der Klasse SEP zu fliegen.

Bei der ISE Aviation besteht die Möglichkeit, die SEP Klassenberechtigung zu erneuern, unabhängig von dem Zeitraum seit dem Ablauf der Frist.

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Sprechfunkzeugnisse

  • BZF II

    Das BZF II ist ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst. Es berechtigt, bei Flügen nach Sichtflugregeln, den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache auszuüben. 

  • BZF I

    Das BZF I ist ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst. Es berechtigt, bei Flügen nach Sichtflugregeln, den Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache auszuüben.

  • AZF

    Das AZF ist ein allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Es berechtigt, bei Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln den Sprechfunk auszuüben.

  • Termine

     Es können individuelle Kurse durchgeführt werden. Mindestteilnehmerzahl sind 4 Personen.

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Pinch Hitter

Der Pinch Hitter ist keine offizielle Lizenz und berechtigt nicht zum Führen eines Luftfahrzeuges. Der Pinch Hitter lernt das Fliegen bis zum ersten Alleinflug in einer ATO in einem PPL(A) Lehrgang oder in einem LAPL(A) Lehrgang. Ein Medical mindestens Klasse II ist für den 1. Alleinflug notwendig.

Gedacht war der Pinch Hitter für Mitflieger am rechten Sitz wie z. B. Ehefrauen, Freunde und Bekannte, die im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung des Piloten durch Ohnmacht, Herzinfarkt oder sonstigen Krankheitsattacken das Luftfahrzeug relativ sicher zu Boden bringen könnten.

Da wir allerdings der Meinung sind, dass nur ein auf das spezielle Luftfahrzeug ausgebildeter und geübter Pilot dazu fähig ist, werden wir solche Lehrgänge nicht anbieten.

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Schnupperflüge

Wir bieten Schnupperflüge für Leute an, die sich für die Fliegerei interessieren und vielleicht den Pilotenschein erwerben wollen. Der Schnupperflug bietet die Möglichkeit, einmal mit einem Fluglehrer ein Luftfahrzeug zu steuern, um dann selbst zu beurteilen, ob man in Zukunft ein Verkehrsmittel wählen möchte, das auch die dritte Dimension benützt. Damit die Schnupperpiloten versichert sind, muss bei der zuständigen Behörde eine Schülermeldung durchgeführt werden. Das ist für den Schnupperkandidaten keine Verpflichtung, die Ausbildung fortzusetzen.

Bitte nur mit Terminvereinbarung

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